Der Diözesansteuerrat ist insbesonders für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan sowie die Jahresrechnung der Diözese zuständig. Zu seinen Aufgaben zählt zudem die Beratung der Diözesanverwaltung in Vermögensangelegenheiten. Das Gremium tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Unter der Leitung des Bischofs gehören dem Gremium gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus Kirchengemeinden, aus dem Kreis der aktiven Diözesanpriester und des Diözesanpastoralrates sowie beratende Vertreter des Bischöflichen Ordinariates an.