Die Abteilung Kirchenrecht ist zuständig für alle Fragen, die das katholische Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici und die ergänzenden diözesanen Rechtsnormen betreffen. Darin ist unter anderem geregelt, wer, wann, wo und welche Sakramente (Taufe, Firmung, Eucharistie, Ehe, Buße, Krankensalbung, Weihe) spenden oder empfangen kann.Die Abteilung ist auch zuständig für alle Fragen, die den kanonischen Personenstand und die Führung der Kirchenbücher betreffen. Leiter der Abteilung ist Dr. Christian Huber.
Dr. Christian Huber, lic. iur. can., Direktor für Kirchenrecht i.K.
Tel: 06232 102 255
Fax 06232 102-570
E-Mail: kirchenrecht@bistum-speyer.de
Anett Forker
Tel: 06232 102 276
Martina Röther
Tel: 06232 102 245
Beauftragung:
OVB-Redaktion
Geschäftsführung:
Bistums- KODA
Einigungsstelle MAVO