"Wenn es keine Schulen gibt, in denen eine Erziehung in christlichem Geist vermittelt wird, ist es Aufgabe des Diözesanbischofs, dafür zu sorgen, dass solche gegründet werden." (Kanonisches Recht, can. 802, § 1)
23 allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen und Förderschulen in kirchlicher Trägerschaft befinden sich auf dem Gebiet der Diözese Speyer. Alle Schulen sind "staatlich anerkannte Ersatzschulen". Alle Schulen sind kirchliche Schulen in freier Trägerschaft.
Sie sind geregelt durch eine Vielzahl rechtlicher Grundlagen der beiden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland sowie durch bischöfliches Recht des Bischofs von Speyer.