"Die Gesellschaft verliert ein gutes Stück ihrer ideellen Mitte, sieht sich zerklüftet in parallele, aber sprachlos nebeneinander stehende Sozialräume." (Udo die Fabio)
Die Kirchen sind Wertestifter in der Gesellschaft. Der Staat kooperiert mit Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dazu gehören auch Rechte und Pflichten des konfessionellen Religionsunterrichts und Fragen zur Religionsausübung am Lebensort Schule. Die Katholischen Schulen unterliegen eigenen rechtlichen Vereinbarungen.
Für den katholischen Religionsunterricht ist als ordentliches Lehrfach der Staat und für Inhalte die katholische Kirche verantwortlich, er gilt als "res mixta". Er ist garantiert durch das Grundgesetz (vgl. Art. 7 Abs. 3 GG) und im Gebiet des Bistums Speyer zusätzlich durch die Verfassungen der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland.
Für alle rechtlichen Fragen gelten staatliche und kirchenrechtliche Gesetze.
für rechtliche Fragen im schulischen Bereich im Bistum Speyer: Schulrätin Dr. Irina Kreusch
für rechtliche Fragen zu Katholischen Schulen im Bistum Speyer: Schulrat Thomas Mann
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Außenstelle Schulaufsicht
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Thomas Brill
Tel: 06321 99 2121
E-Mail: thomas.brill@addnw.rlp.de
Costa Bauer
Tel: 06321 99 2738
E-Mail: costa.bauer@addnw.rlp.de
Rolf Merz
Tel: 06321 99 2382
E-Mail: rolf.merz@addnw.rlp.de
Dieter Berg
Ministerium für Bildung und Kultur
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Tel: 0681 501 7228
E-Mail: d.berg@bildung.saarland.de