Das Erbauungsdatum der Burg Bosselstein, die auch „Altes Schloss“ oder „Burg Stein“ genannt wird, ist unbekannt, hingegen kann aber auf eine Erstnennung eines Everhardus de Steina von 1075 verwiesen werden, der dem Geschlecht angehörte, das die Burg bewohnte bzw. erbauen ließ. Die von Steins, die später von den Obersteins abgelöst wurden, beherrschten bis zur Französischen Revolution ein unabhängiges Territorium des Alten Deutschen Reichs.
1197 trugen die Brüder Eberhard und Werner von Stein ihre Burg dem Trierer Erzbischof zu Lehen auf. Die Nachfahren der beiden Brüder verwickelten sich in eine heftige Familienfehde, die über mehrere Generationen ging und den Bau des „Neuen Schlosses“ oberhalb der Burg Bosselstein zur Folge hatte. Eberhards Nachfahren, die mittlerweile eine Verbindung mit dem Eifeler Geschlecht Wirich von Daun eingegangen sind, bezogen das „Neue Schloss“, während die Nachkommen von Werner, die Bossel von Steins, auf dem alten Schloss wohnen blieben. Die Fehde endete mit dem traurigen Höhepunkt der Ermordung Wirich von Daun-Oberstein 1328, dem Erbauer des „Neuen Schlosses“.
Aufgrund der günstigeren Lage des „Neuen Schlosses“ büßten die Bewohner der Burg Bosselstein bald ihre Herrschaft ein und verzichteten 1435 endgültig auf sie. Ab dann war die ohnehin schon baufällige Burg dem Verfall preisgegeben.
Über Kurtrier, den französischen Staat, dem Fürstentum Birkenfeld und Preußen kam die Burgruine 1945 nach Rheinland-Pfalz. Sie untersteht seit 1970 der Schlösserverwaltung, die 1989/90 eine Sicherung des Mauerwerks vornahm. Der örtliche Burgenverein baute 1981 das „Neue Schloss“ teilweise wieder auf. Es zählt seit 1993 aber nicht mehr zum rheinland-pfälzischen Besitz. Obwohl Bosselstein seit 1435 unbewohnt war, zeigen die Stadtansichten der „Topographia Germaniae“ von Matthäus Merian aus den Jahren 1645 und 1672 die Burg in unzerstörtem Zustand.
Quelle
Staatliche Burgen, Schlösser und Altertümer in Rheinland-Pfalz. Hrsg. von Landesamt für Denkmalpflege, Burgen, Schlösser, Altertümer Rheinland-Pfalz. Koblenz 2003 (Heft 7). S. 132 f.