Zusammen mit dem Ort Hartenfels wurde die Burg bereits in salischer Zeit gegründet und diente dem Schutz der alten Höhenstraße Frankfurt – Köln. Im 13. Jh. war sie Gemeinschaftsbesitz der Herren von Sayn und von Wied, die beide zu den mächtigsten Geschlechtern des Westerwaldes zählten. Mitte des 13. Jh. erwarben die Erzbischöfe von Trier die Burg und bauten sie zu einem wichtigen Grenzvorposten zur Sicherung ihres Territoriums aus. Auch der Ort Hartenfels war von diesen Maßnahmen betroffen, denn man richtete ein kurtierisches Amt dort ein. Wahrscheinlich in diesem Zusammenhang bekam Hartenfels entweder 1332 oder 1346 die Stadtrechte verliehen. Da es sich bei der Burg Hartenfels fortan um einen Grenzvorposten handelte, wurde sie in ihrer Schutzfunktion unnütz und allmählich dem Verfall preisgegeben. Ab 1593 wechselte sie als Teilruine zahlreiche Besitzer, darunter die Herren Frey von Dehrn und von Reiffenberg.
Ab 1737 gilt Hartenfels als unbewohnbar. Über Nassau (ab 1803) und Preußen (ab 1866) gelangte die Burgruine in rheinland-pfälzischen Besitz (ab 1945) und wurde ab 1965 von der Schlösserverwaltung übernommen.
Quelle
Staatliche Burgen, Schlösser und Altertümer in Rheinland-Pfalz. Hrsg. von Landesamt für Denkmalpflege, Burgen, Schlösser, Altertümer Rheinland-Pfalz. Koblenz 2003 (Heft 7). S. 82 f.