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Die Verfassung von 1848

zuletzt aktualisiert: 11.05.2007

Grundrechtskatalog 1848
Grundrechtskatalog 1848

Das Frankfurter Paulskirchenparlament begann seine Arbeit mit der Schaffung allgemeiner Grundrechtsgarantien. Die Beratungen dauerten bis zum Jahresende. Der Grundrechtskatalog begann mit der Formulierung: „Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein“. Die Verfassung konnte damals allerdings nicht gegen die Macht der Fürsten durchgesetzt werden. Die Grundgedanken, besonders die Freiheits- und Gleichheitsrechte, prägten die weitere Verfassungsgeschichte Deutschlands jedoch nachhaltig.