Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
gemäß § 18 UStG
Sie sind verpflichtet, bis zum 10 Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats eine Umsatzsteuer Voranmeldung beim FA abzugeben; in dieser Voranmeldung berechnen Sie die Umsatzsteuerzahllast (Vorauszahlung) für den Kalendermonat selbst. Gleichzeitig mit der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie die Vorauszahlung an das FA leisten. Geben Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu spät ab, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden; zahlen Sie die errechnete Zahllast zu spät, entstehen Säumniszuschläge.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Einhaltung der vorgenannten Fristen haben, können Sie beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen. Dan haben Sie einen Monat länger Zeit.