Aufgaben


Der Landkreis sowie die kreisangeh�rigen Gemeinden teilen sich die Erledigungen, die von einer kreisfreien Stadt alleine wahrgenommen werden. Abh�ngig von der Einwohnerzahl und der somit unterschiedlichen Leistungsf�higkeiten erledigen gro�e kreisangeh�rige Gemeinden zus�tzliche Aufgaben, die bei kleineren Gemeinden vom Kreis �bernommen werden. Somit befasst sich der Landkreis mit Aufgaben, die �ber die Leistungsf�higkeit der Gemeinden hinaus gehen bzw. wenn ein finanzieller Ausgleich zur Erhaltung gleichwertiger Lebensverh�ltnisse im Kreis notwendig ist. Dies ist auch der Fall, wenn die einheitliche Erledigung �ber die Gemeindegrenzen hinaus geht. Der Landkreis organisiert den �ffentlichen Personennahverkehr, richtet Natur- und Landschaftsschutzgebiete ein und k�mmert sich dar�ber hinaus auch um diese. Er ist verantwortlich f�r die Abfallbeseitigung, den Brand- und Katastrophenschutz, das Gesundheitswesen sowie um die Lebensmittel�berwachung. Dar�ber hinaus ist er verantwortlich f�r die Tierseuchenbek�mpfung, den Tierschutz, das F�hrerscheinwesen, die Kraftfahrzeug-Zulassung, und den Bau und die Unterhaltung von Kreisstra�en. Er ist aber auch Tr�ger der berufsbildenden Schulen sowie der Sonderschulen. F�r kleinere Gemeinden �bernimmt er auch die Jugendpflege, die Jugendbetreuung sowie die Jugenderziehung.

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