Donnerstag 13.06.02
Von: calliope
Von: calliope
Dienstvereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsanträgen.
Dienstvereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsanträgen. Der Präsident der Fachhochschule Koblenz und der örtliche Personalrat treffen nachfolgende Vereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsmaßnahmen nach § 78 (2) Abschn. 16.
Dienstvereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsanträgen. Der Präsident der Fachhochschule Koblenz und der örtliche Personalrat treffen nachfolgende Vereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsmaßnahmen nach § 78 (2) Abschn. 16.
1.Beabsichtigt die Leitung der Fachhochschule eine Fortbildungsmaßnahme nicht zu genehmigen, so ist der Personalrat rechtzeitig vorher zu beteiligen.
2.
Der örtliche Personalrat erhält jeweils zum: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines Kalenderjahres zur Information eine Liste der genehmigten Fortbildungsmaßnahmen.
Koblenz, 14. Mai 2002
Für die Leitung der Fachhochschule Koblenz:
Prof. Dr.-Ing. Peter Frings
Präsident
Für den örtlichen Personalrat:
Norbert Lambach
Personalratsvorsitzender