ERASMUS im neuen Programm für Lebenslanges Lernen � LLP (2007 � 13)

Das Hochschulprogramm ERASMUS fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Hochschuldozenten. Bisher haben über zwei Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

ERASMUS-Grundsatzerklärung
Die entsendende und die aufnehmende Hochschule müssen im Besitz einer für die Maßnahme relevanten gültigen ERASMUS-Hochschulcharta (EUC) sein.

Die ERASMUS-Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilname am ERASMUS-Programm erfüllt.

Ab dem Hochschuljahr 2011/12 nehmen folgende 33 Länder am ERASMUS-Programm teil (in alphabetischer Reihenfolge):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

Zusätzlich zu den oben genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch das neue ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium und Auslandspraktikum für Studierende
  • Gastdozenturen
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Hochschulpersonal in Partnerhochschulen und Unternehmen der og. Länder
  • Trainingsmaßnahmen für Unternehmenspersonal an ausländischen Einrichtungen des Hochschulbereichs
  • Intensivprogramme

Förderbedingungen

Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Seit dem akad. Jahr 2010/11 ist das Programm auch für Personen aus Drittländern offen:
Ausländische Studierende, die ein vollständiges Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt, können sowohl für ein Auslandsstudium als auch Auslandspraktikum mit ERASMUS gefördert werden.

Infos zu den rechtliche Grundlagen

Förderfähig sind auch Dozenten und Verwaltungspersonal aus Drittländern.

Die Teilnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Auslandsaufenthalt mit Kind oder vorliegende Behinderung) kann bei Bedarf auf Antrag mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden.

Auslandsaufenthalt mit Kind

Auslandsmobilität mit Behinderung

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst.


Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programmedaad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Auslandsstudium (SMS)

Nach Abschluss des ersten Studienjahres im Heimatland können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer am ERASMUS-Programm teilnehmenden ausländischen Gasthochschule bis einschließlich der Promotion gefördert werden.

Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 300 Euro/Monat (je nach Etat der Hochschule)
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes; evtl. Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in den sogenannten seltener gesprochenen Sprachen
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Bewerbungs- und Förderkriterien: akademische Leistungen, sprachliche Kompetenz, Motivation, sowie nach Verfügbarkeit der Plätze

> Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Fachbereichskoordinator.

Auslandspraktikum (SMP)

ERASMUS fördert Praktika für Studierende bereits im ersten Studienjahr in einer Gasteinrichtung in einem der og. Länder zwischen drei und zwölf Monaten (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden).

Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Monatlicher Zuschuss von maximal 400 Euro/Monat
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung (z.B. Eintrag in das Diploma Supplement, EUROPASS, ECTS)

> Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Fachbereichskoordinator.

Bezüglich der Abwicklung eines Praktikums arbeitet die FH Koblenz mit einem Konsortium zusammen. Ansprechpartner ist die

Leonardo Kontaktstelle Hochschule - Wirtschaft
c/o Fachhochschule Trier
www.leonardopraktika-rlp.de

Intensive Language Courses (EILC) für Studierende (SMS und SMP)

EILC (Sprachkurse für seltener gesprochene und unterrichtete Sprachen - mittlerweile 26 Länder) dauern mindestens zwei und längstens sechs Wochen.
Das Stipendium für die Teilnahme am EILC (bis zu 300 EUR) ist als Zuschuss zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten gedacht.
Die Kurse werden auf Anfänger- und Fortgeschrittenenniveau als Vorbereitung für das unmittelbar folgende Auslandsstudium/-praktikum abgehalten.
Bei Durchführung eines Praktikums, ist der EILC-Antrag über die
Leonardo Kontaktstelle Hochschule - Wirtschaft
c/o Fachhochschule Trier
www.leonardopraktika-rlp.de einzureichen.

Die von der EU festgelegten Förderkriterien für EILC-Kurse sind abrufbar unter: www.ec.europa.eu/education/erasmus/doc902_en.htm

Informationen zu den Kursanbietern aller Länder sind abrufbar unter:
www.ec.europa.eu/education/erasmus/doc1300_en.htm

Bewerbungsfristen
[01.06.] für Kurse, die im Sommer und Herbst vor dem Wintersemester stattfinden
[30.10.] für Kurse, die im Winter vor dem Sommersemester stattfinden.

Studierende bewerben sich per E-Mail über die Heimathochschule. Die Heimathochschule leitet die Bewerbung an die organisierende Einrichtung des EILC weiter, die eine Auswahl organisiert.

ERASMUS-Studentencharta

Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Verpflichtend ist lediglich ein Einladungsschreiben der deutschen Gasthochschule sowie ein Teaching Assignment auf vorliegendem Formular.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeite
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen und ausländische Unternehmen (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die entsendende und die aufnehmende Hochschule müssen im Besitz einer für die Maßnahme relevanten gültigen ERASMUS-Hochschulcharta (EUC) sein.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden vorrangig Zuschüsse an Personen vergeben, die noch keinen ERASMUS-Aufenthalt durchgeführt haben.

Es wird jeweils nur eine Person aus demselben FB für eine STT-Maßnahme an derselben Gasteinrichtung gefördert.

Ablaufplan

ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV)

www.eu.daad.de/pv

Das ERASMUS-Programm stellt Mittel für Vorbereitende Besuche (Preparatory Visits, PV) zur Verfügung. Damit können Hochschulen, Konsortien und Unternehmen Vorbereitungsreisen zu europäischen Partnern durchführen, um neue Kooperationen im Rahmen von ERASMUS anzubahnen.

Möglichkeiten im Rahmen von PV

  • Besuche auf Hochschul-, Fakultäts- und Fachbereichsebene bei künftigen europäischen Hochschulpartnern (auch bei Hochschulen, die noch keine gültige EUC besitzen) zur Vorbereitung von dezentralen ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (SM, ST, IP) oder auch von zentralen Maßnahmen (Multinationale Projekte, Multinationale Netzwerke und Begleitende Maßnahmen)
  • Besuche von Hochschulvertretern bei europäischen Unternehmen bzw. förderfähigen Einrichtungen zur Anbahnung von Kooperationen im Bereich SMP
  • Besuche von Unternehmensvertretern an europäischen Hochschulen bzw. Konsortien zur Anbahnung von Kooperationen im Bereich SMP
  • Teilnahme von Hochschulvertretern an Kontaktseminaren im Ausland, die von Nationalen Agenturen organisiert sind.
  • Im Rahmen einer Reise können bis zu zwei Teilnahmeländer besucht werden.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Förderung einer Person für Reisen von maximal fünf Tagen
  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Versicherungsschutz

Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist *keinerlei *Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch die NA-DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten entstehen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend versichert sind. Eine gute Möglichkeit bietet die DAAD Gruppenversicherung.
externer Link in neuem Fenster folgtNähere Infos

Ihre ERASMUS-Anträge sind zu stellen bei:

Frau Ems
International Office - ERASMUS
Raum 15 in Gebäudeteil H / U
Konrad-Zuse-Str. 1
56075 Koblenz

Tel.: 0261-9528-284
Fax: 0261-9528-289
E-Mail: erasmus@fh-koblenz.de



Ihre Ansprechpartner sind:

Prof. Dr. Detlev Borstell
Tel.: +49(0)261-9528-416
Fax: +49(0)261-9528-499
borstellfh-koblenz.de

Frau Jutta EMS
Tel.: +49(0)261-9528-284
Fax: +49(0)261-9528-289
erasmus@fh-koblenz.de