Hochschulrat
Der Hochschulrat ber�t und unterst�tzt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und f�rdert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsf�higkeit. Zu seinen Aufgaben, die in � 74 Hochschulgesetz (HochSchG) n�her beschrieben sind, z�hlen u.a. die Zustimmung zur Grundordnung, zur Errichtung und �nderung wissenschaftlicher Einrichtungen, zu allgemeinen Grunds�tzen der Mittelzuweisung und zum Gesamtentwicklungsplan der Hochschule. Dar�ber hinaus hat das Gremium das Recht, Vorschl�ge zur Wahl der Hochschulleitung sowie zur Einrichtung neuer Studieng�nge zu unterbreiten. Die Amtszeit betr�gt f�nf Jahre.
Externe Mitglieder:
- Prof. Dr. Eberhard Menzel, Gr�ndungsbeauftragter/designierter Gr�ndungspr�sident der Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet, M�lheim/Ruhr (Vorsitzender)
- Dr. Edelbert Dold, IHK Koblenz (Stellv. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Ursula Fasselt, Fachhochschule Frankfurt/Main
- Sieglinde Haufler, Steuerberaterin, Karlsruhe
- Dr. Wolfgang Lieb, Staatssekret�r a.D.
Interne Mitglieder:
- Prof. Dr. Christoph Beck, FB Betriebswirtschaft (Stellv. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Helmut Bollenbacher, FB Ingenieurwesen
- Prof. Dr. Klaus-Peter Franzkowiak, FB Sozialwesen
- Prof. Dr. J�rg Himmel, FB Mathematik und Technik
- Prof. Dr. Thomas M�hlencoert, FB Betriebs- und Sozialwirtschaft
Mitglieder mit beratender Stimme:
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Hochschulleitung
Nach � 75 Abs. 3 Hochschulgesetz dauert die Amtszeit der Mitglieder des Hochschulrates f�nf Jahre. Die Amtszeit des Hochschulrates in dieser Besetzung endet mit Ablauf des 31.12.2013.