Zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Im Sommersemester 2012 sind die Studiengänge

  • Bauwirtschaftsingenieur
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Marketing and International Business 
  • Mittelstandsmanagement 
  • Soziale Arbeit
  • Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik
  • Wirtschaftsingenieur Maschinenbau

zulassungsbeschränkt.

Zulassungsfreie Studiengänge

Im Sommersemester 2012 sind folgende Studiengänge zulassungsfrei:

  • Bauingenieur
  • Entwicklung und Konstruktion
  • Elektrotechnik
  • Elektrotechnik dual
  • Informationstechnik
  • Informationstechnik dual
  • Maschinenbau
  • Maschinenbau dual
  • Mechatronik
  • Mechatronik dual

 

Wie wird ausgewählt?

Es wird eine Auswahl nach dem Auswahlverfahren der Hochschule nach Wartezeit, bevorzugte Auswahl, ggf. Härtefall vorgenommen.


In jedem Studiengang des Auswahlverfahrens werden die Studienplätze in folgende Quoten aufgeteilt:

a) Quote für ausländische Bewerber                          (bis 5% der Plätze)
b) Quote der bevorzugt auszuwählenden Bewerber
c) Quote für Härtefälle                                              (bis 2% der Plätze)
d) Quote für Zweitstudienbewerber                            (bis 3% der Plätze)
e) Hauptquote


Nach Abzug der Quoten a) bis d) werden die verbleibenden Studienplätze der Hauptquote, zu 20 % nach Wartezeit, und zu 80% nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschule vergeben.

Wartezeitverbesserung

Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen ist und in der keine Studienaufnahme erfolgt ist.
(bisherige Studienzeiten vermindern die anrechenbare Wartezeit = Parkstudium)

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihre Wartezeit verbessert.

Ist vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein berufsqualifizierender Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt und die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.07.2007 erworben worden, wird die Zahl der Halbjahre um eins für je sechs Monate Berufsausbildung, höchstens jedoch um zwei Halbjahre erhöht. Ist die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.2002 erworben worden, wird die Zahl der Halbjahre um bis zu vier erhöht.