Im Sommersemester 2007 sind die Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftslehre mit den Vertiefungen Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie Logistik und E-Business
- Bildungs- und Sozialmanagement
- Medizintechnik u. Sportmedizinische Technik
- Soziale Arbeit
- Sportmanagement
zulassungsbeschränkt.
Wie wird ausgewählt?
Im Auswahlverfahren wird eine Auswahl unter den Bewerber/innen nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote), Wartezeit, bevorzugte Auswahl, ggf. Härtefall vorgenommen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die Auswahl nach Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote) bzw. Wartezeit. Dabei bezeichnet die Durchschnittsnote die "Note", die im Zeugnis als Abschlußnote (Gesamtnote) ausgewiesen ist. Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen ist und in der keine Studienaufnahme erfolgt ist. (bisherige Studienzeiten vermindern die anrechenbare Wartezeit = Parkstudium).
In jedem Studiengang des Auswahlverfahrens werden die Studienplätze in folgende Quoten aufgeteilt:
a) Quote für ausländische Bewerber (bis 8% der Plätze)
b) Quote der bevorzugt auszuwählenden Bewerber
c) Quote für Härtefälle (bis 2% der Plätze)
d) Quote für Zweitstudienbewerber (bis 3% der Plätze)
e) Quote für Probestudienbewerber (bis 5% der Plätze)
f) Hauptquote
(nach Abzug der Quoten a-e werden die verbleibenden Studienplätze zu 20% nach Durchschnittsnote, zu 20 % nach Wartezeit, und zu 60% nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschule vergeben.
Wartezeitverbesserung
Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihre Wartezeit verbessert.
Wenn Sie beispielsweise vor dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschluß außerhalb der Hochschule erlangt haben, oder eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlichen anerkannten Berufsfachschule abgeschlossen haben, bekommen Sie zusätzlich 2 Wartehalbjahre anerkannt. Ist die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben, wird die Zahl der Halbjahre um bis zu 4 erhöht.
Wenn Sie beispielsweise nach dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschluß außerhalb der Hochschule erlangt haben, bekommen Sie zusätzlich 1 Wartehalbjahr anerkannt, sofern die Berufsausbildung vor dem 16. Juli 1998 aufgenommen worden ist.