Zulassungsbeschr�nkte Studieng�nge



Im Sommersemester 2009 sind die Studieng�nge

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Betriebswirtschaftslehre mit den Vertiefungen Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie Logistik und E-Business
  • Freie Kunst, Keramik / Glas
  • Medizintechnik und Sportmedizinische Technik
  • Soziale Arbeit
  • Sportmanagement

zulassungsbeschr�nkt.

Auswahlgrenzen der letzten Vergabeverfahren

zum Sommersemester 2008 bzw. Wintersemester 2008/09 konnten Bewerber/innen mit folgenden Noten bzw. Wartezeiten zugelassen werden.

SS 2008

WS 2008/09

Studiengang

N

WZ

N

WZ

Betriebswirtschaftslehre

2,5

5

 

Betriebswirtschaftslehre Vertiefungsrichtung GuS/LuE

2,5

1

2,1

6

Medizintechnik u. Sportmedizinische Technik

 

 

 

Soziale Arbeit

1,9

12

1,9

11

Sportmanagement

2,1

3

1,7

10

 N = Note     WZ = Wartezeit

Die abgedruckten Verfahrensergebnisse (verk�rzte Darstellung) beziehen sich nur auf das angegebene Vergabeverfahren; sie geben nur bedingt einen Anhaltspunkt f�r die Zulassungschancen in k�nftigen Vergabeverfahren. Sie k�nnen sich als Bewerber/in nicht darauf verlassen, dass die NC-Werte gleich bleiben.

Wie wird ausgew�hlt?

Im Auswahlverfahren wird eine Auswahl unter den Bewerber/innen nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote), Wartezeit, bevorzugte Auswahl, ggf. H�rtefall vorgenommen.

Die folgenden Ausf�hrungen beziehen sich nur auf die Auswahl nach Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote) bzw. Wartezeit. Dabei bezeichnet die Durchschnittsnote die "Note", die im Zeugnis als Abschlu�note (Gesamtnote) ausgewiesen ist. Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen ist und in der keine Studienaufnahme erfolgt ist. (bisherige Studienzeiten vermindern die anrechenbare Wartezeit = Parkstudium).

In jedem Studiengang des Auswahlverfahrens werden die Studienpl�tze in folgende Quoten aufgeteilt:

a) Quote f�r ausl�ndische Bewerber                          (bis 8% der Pl�tze)
b) Quote der bevorzugt auszuw�hlenden Bewerber
c) Quote f�r H�rtef�lle                                              (bis 2% der Pl�tze)
d) Quote f�r Zweitstudienbewerber                            (bis 3% der Pl�tze)
e) Quote f�r Probestudienbewerber                            (bis 5% der Pl�tze)
f)  Hauptquote


Nach Abzug der Quoten a) bis e) werden die verbleibenden Studienpl�tze der Hauptquote zu 20% nach Durchschnittsnote, zu 20 % nach Wartezeit, und zu 60% nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschule vergeben.

Wartezeitverbesserung

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihre Wartezeit verbessert.

Wenn Sie beispielsweise vor dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschlu� au�erhalb der Hochschule erlangt haben, oder eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlichen anerkannten Berufsfachschule abgeschlossen haben, bekommen Sie zus�tzlich 2 Wartehalbjahre anerkannt. Ist die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben, wird die Zahl der Halbjahre um bis zu 4 erh�ht.

Wenn Sie beispielsweise nach dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschlu� au�erhalb der Hochschule erlangt haben, bekommen Sie zus�tzlich 1 Wartehalbjahr anerkannt, sofern die Berufsausbildung vor dem 16. Juli 1998 aufgenommen worden ist.