Zulassungsbeschr�nkte Studieng�nge
Im Sommersemester 2009 sind die Studieng�nge
- Betriebswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftslehre mit den Vertiefungen Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie Logistik und E-Business
- Freie Kunst, Keramik / Glas
- Medizintechnik und Sportmedizinische Technik
- Soziale Arbeit
- Sportmanagement
zulassungsbeschr�nkt.
Auswahlgrenzen der letzten Vergabeverfahren
zum Sommersemester 2008 bzw. Wintersemester 2008/09 konnten Bewerber/innen mit folgenden Noten bzw. Wartezeiten zugelassen werden.
SS 2008 |
WS 2008/09 |
|||
Studiengang |
N |
WZ |
N |
WZ |
Betriebswirtschaftslehre |
2,5 |
5 |
|
|
Betriebswirtschaftslehre Vertiefungsrichtung GuS/LuE |
2,5 |
1 |
2,1 |
6 |
Medizintechnik u. Sportmedizinische Technik |
|
|
|
|
Soziale Arbeit |
1,9 |
12 |
1,9 |
11 |
Sportmanagement |
2,1 |
3 |
1,7 |
10 |
N = Note WZ = Wartezeit
Die abgedruckten Verfahrensergebnisse (verk�rzte Darstellung) beziehen sich nur auf das angegebene Vergabeverfahren; sie geben nur bedingt einen Anhaltspunkt f�r die Zulassungschancen in k�nftigen Vergabeverfahren. Sie k�nnen sich als Bewerber/in nicht darauf verlassen, dass die NC-Werte gleich bleiben.
Wie wird ausgew�hlt?
Im Auswahlverfahren wird eine Auswahl unter den Bewerber/innen nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote), Wartezeit, bevorzugte Auswahl, ggf. H�rtefall vorgenommen.
Die folgenden Ausf�hrungen beziehen sich nur auf die Auswahl nach Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote) bzw. Wartezeit. Dabei bezeichnet die Durchschnittsnote die "Note", die im Zeugnis als Abschlu�note (Gesamtnote) ausgewiesen ist. Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen ist und in der keine Studienaufnahme erfolgt ist. (bisherige Studienzeiten vermindern die anrechenbare Wartezeit = Parkstudium).
In jedem Studiengang des Auswahlverfahrens werden die Studienpl�tze in folgende Quoten aufgeteilt:
a) Quote f�r ausl�ndische Bewerber (bis 8% der Pl�tze)
b) Quote der bevorzugt auszuw�hlenden Bewerber
c) Quote f�r H�rtef�lle (bis 2% der Pl�tze)
d) Quote f�r Zweitstudienbewerber (bis 3% der Pl�tze)
e) Quote f�r Probestudienbewerber (bis 5% der Pl�tze)
f) Hauptquote
Nach Abzug der Quoten a) bis e) werden die verbleibenden Studienpl�tze der Hauptquote zu 20% nach Durchschnittsnote, zu 20 % nach Wartezeit, und zu 60% nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschule vergeben.
Wartezeitverbesserung
Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihre Wartezeit verbessert.
Wenn Sie beispielsweise vor dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschlu� au�erhalb der Hochschule erlangt haben, oder eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlichen anerkannten Berufsfachschule abgeschlossen haben, bekommen Sie zus�tzlich 2 Wartehalbjahre anerkannt. Ist die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben, wird die Zahl der Halbjahre um bis zu 4 erh�ht.
Wenn Sie beispielsweise nach dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschlu� au�erhalb der Hochschule erlangt haben, bekommen Sie zus�tzlich 1 Wartehalbjahr anerkannt, sofern die Berufsausbildung vor dem 16. Juli 1998 aufgenommen worden ist.