Zulassung für beruflich qualifizierte Personen (ohne Abitur / Fachhochschulreife)
Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5) abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, sowie Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen.
hier finden Sie weitere Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Modellversuch beruflich qualifizierte Studierende
Dies trifft auf Sie zu?
Hier finden Sie den Zulassungsantrag für beruflich qualifizierte Personen.
Bitte beachten Sie, dass vor Einschreibung eine umfassende Beratung durch die Hochschule erfolgt sein muss. Hierüber erhalten Sie dann eine Bescheinigung, die bei der Einschreibung vorzulegen ist.
Vereinbaren Sie doch bereits jetzt, bei dem für Sie zuständigen Fachbereich, einen Beratungstermin.
Sollten Sie noch Fragen haben, das Team des Studierendenservice-Büros hilft Ihnen gerne weiter!
Rufnummer: 0261 / 9528 - 500