Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Wird auf Vorschlag des Senatsausschusses für Gleichstellungsfragen für die Dauer von drei Jahren vom Senat bestellt. Sie hat die Aufgabe, die Hochschule bei der Wahrnehmung von Lehre Forschung und Weiterbildung unter dem Aspekt der Gleichberechtigung zu unterstützen (§2, Abs. 2 und §72, Abs. 4 und 6). Sie ist zuständig für die Information und Beratung der Organe, Einrichtungen und Angehörigen der Hochschule in Fragen der Gleichstellung. Planung, Ausgestaltung und Realisierung der Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in Kooperation mit den jeweils zuständigen Gremien.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in Fachbereichen und zentralen Einrichtungen
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der FB werden von dem Fachbereichsrat gewählt und die Gleichstellungsbeauftragten der zentralen Einrichtungen von der Frauenvollversammlung gewählt. Sie nehmen für die Dauer von drei Jahren die Aufgaben der Frauenförderung im Fachbereich/der zentralen Einrichtung wahr.
Ausschuss für Gleichstellungsfragen (AGf)
Der Senat bestellt einen Ausschuss für Gleichstellungsfragen (AGf, § 72 HochSchG). Dem Ausschuss gehören die Gleichstellungs- und Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule, die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und mindestens eine Vertreterin der Gruppen gem. § 37 Abs. 2 HochSchG. Die Aufgaben des AGf sind im Gleichstellungsförderplan der Fachhochschule nachzulesen.
Gleichstellungsförderplan
Der Gleichstellungsförderplan ist die Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbüros der FH Koblenz. Der Plan kann auf der Homepage der FH heruntergeladen werden.