Steuern, Buchführung und Gewinnermittlung

Allgemeines zur Gewinnermittlung

Den Gewinn, den Sie aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit erzielen, müssen Sie versteuern. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Gewinn ermitteln. Die Gewinnermittlung muss entweder durch

  • Einnahme-Überschuss-Rechnung (kleinbetriebliche Buchführung) oder
  • doppelte Buchführung/Bilanzierung (kaufmännische Buchführung)

erfolgen.

Einnahmen - Überschuss - Rechnung

Doppelte Buchführung / Bilanzierung

Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben

Komplett nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Teilweise abziehbare Kosten

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer

Ausstellung von Rechnungen