Steuern, Buchführung und Gewinnermittlung
Allgemeines zur Gewinnermittlung
Den Gewinn, den Sie aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit erzielen, müssen Sie versteuern. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Gewinn ermitteln. Die Gewinnermittlung muss entweder durch
- Einnahme-Überschuss-Rechnung (kleinbetriebliche Buchführung) oder
- doppelte Buchführung/Bilanzierung (kaufmännische Buchführung)
erfolgen.
Einnahmen - Überschuss - Rechnung
Doppelte Buchführung / Bilanzierung
Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben