Verträge

Def.: Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
         (Angebot und Annahme) zustande.

Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit für Verträge; sofern das Gesetz keine Schriftform vorsieht, sind mündliche Erklärungen bindend.

Die für Sie wichtigsten Verträge finden Sie hier:

Ehevertrag

Werkvertrag

Dienstvertrag

Mietvertrag

Kaufvertrag

Unternehmertestament

Arbeitsvertrag