Zentrale Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte



Aufgabe der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten laut Hochschulgesetz RLP

Aufgabe der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten ist es, die Hochschule bei der Wahrnehmung von Lehre Forschung und Weiterbildung unter dem Aspekt der Gleichberechtigung zu unterst�tzen (�2, Abs. 2 und �72, Abs. 4 und 6). Sie unterst�tzt die Hochschule und begleitet die Auswahlverfahren bei Einstellung, einschlie�lich Berufungen, Bef�rderung, H�hergruppierung und anderen Verfahren des beruflichen Werdegangs. Sie wirkt bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Ma�nahmen, die Frauen betreffen, mit und hat das Recht Stellungnahmen abzugeben. Sie achtet darauf, dass bei gleichwertiger Eignung, Bef�higung, und fachlicher Leistung Frauen bevorzugt ber�cksichtigt werden, soweit und so lange Unterrepr�sentanz  (nach � 4 Abs. 3 Landesgleichstellungsgesetz weniger als 50%) gegeben ist und sofern nicht schwerwiegende soziale Gr�nde in der Person des Mitbewerbers vorliegen (vgl. � 43 Abs. 3 HochSchG). Die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte kann in ihrer Funktion in alle Gremien und Aussch�sse sowie Fachbereiche mit Rede und Antragsrecht frauenrelevante Fragen hineintragen.

Allgemeines Gleichstellungsgesetz in Verbindung mit dem Landesgleichstellungsgesetz


Mit dem allgemeinen und dem Landesgleichstellungsgesetz wurde der Schutz vor Diskriminierung in Recht umgesetzt. Dieser Schutz ist nicht nur geschlechtsbezogen definiert, sondern bezieht sich im AGG � 1 auf  insgesamt 6 Merkmale:

  • Rasse und ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion und Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identit�t


In Verbindung mit den gesetzlichen Aufgaben der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten ergibt sich neben der F�rderung der Gleichstellung ein umfassendes Bild der Verhinderung von Diskriminierung  durch das Untersagen von

  • unmittelbaren Benachteiligungen
  • mittelbaren Benachteiligungen
  • Bel�stigungen
  • Sexuelle Bel�stigungen
  • Anweisungen zu Benachteiligungen (� 3 AGG).


Perspektiven der Aufgaben der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten an der FH Koblenz

Der gesetzliche Auftrag der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten sieht die F�rderung von Frauen vor. In Verbindung  des Hochschulgesetzes mit dem Landesgleichstellungsgesetzt erweitert sich aber die  Perspektive um den Aspekt des Gender Mainstreaming  und der Gleichberechtigung von M�nnern und Frauen. Frauenf�rderung mag daher Sache der Frauen sein. Gleichberechtigung und Gleichbehandlung ist aber Sache aller Beteiligten einer Institution.

Neben den  Aufgaben der Frauenf�rderung sollte das Prinzip der Gleichbehandlung auch Aufgabe Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten sein. Dazu bedarf es einer Einbeziehung beider Geschlechter in die Beratung �ber Fragen der Gleichbehandlung und des Gender Mainstreaming.

Frauenrelevante Fragen, welche die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte in allen Gremien und Strukturen der Hochschule thematisieren kann, sind oft auch Fragen der Familie. Auch hier ist eine Schnittstelle, die zur effektiven Umsetzung familienfreundlicher Ziele einer Institution der Beteiligung beider Geschlechter bedarf.

Ziele 

Die zentralen Ziele der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten sind durch das Hochschulgesetz detailliert bestimmt und bereits oben beschrieben. Dar�ber hinaus sind weitere Ziele:

  • die Unterst�tzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach LGG und die damit verbundene Vermeidung von Diskriminierung unter Einbeziehung der Frauenf�rderung nach dem Hochschulgesetz,
  • die F�rderung des Gedankens Gender Mainstreaming,
  • die Unterst�tzung eines familienfreundlichen Ansatzes der Hochschule,
  • die Beteiligung m�nnlicher Kollegen und Mitarbeiter an diesen Zielen auch �ber Strukturen im entsprechenden Ausschuss,
  • die �berarbeitung des �Frauenf�rderplans� in einen �Gleichstellungs- und Frauenf�rderplan�.


Wer ist die zentrale Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte?

Prof. Dr. Daniela Braun


Raum B 120
Rheinau 3-4
56075 Koblenz-Oberwerth
Tel.: 0261-9528-235
braunfh-koblenz.de

Sprechzeiten:
freitags von 9-10 Uhr und nach Vereinbarung
Link f�r Dateidownload folgtBraun-Vita.pdf