Zulassungsvoraussetzungen
Die Qualifikation f�r das Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz wird durch folgende Vorbildung nachgewiesen:
- Hochschulreife in Verbindung mit dem Nachweis einer einschl�gigen praktischen Vorbildung.
Die "allgemeine Hochschulreife" berechtigt zum Fachhochschulstudium aller Fachrichtungen.
Die "fachgebundene Hochschulreife" berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule nur in der Fachrichtung, die dem Fach oder den F�chern entspricht, die an einer Universit�t studiert werden k�nnen.
- Fachhochschulreife
- Abschlu�zeugnis der Fachoberschule
- Abschlu�zeugnis eines besonderen Bildungsweges, der durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums f�r Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt ist
- Zeugnis �ber den Erwerb der Fachhochschulreife nach � 65 Abs. 3 HochSchG
- eines Gymnasiums
- eines beruflichen Gymnasiums
- eines Kollegs
in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einem mindestens einj�hrigen gelenkten Praktikum, oder einem freiwilligen sozialen oder �kologischen Jahr.
- Abschlu�zeugnis der Fachoberschule
Bewerber mit der Fachhochschulreife sind grunds�tzlich zum Studium aller Fachrichtungen an der Fachhochschule berechtigt. Jedoch m�ssen diejenigen, die �ber eine praktische Vorbildung (Berufsausbildung) verf�gen, die nicht der gew�nschten Studienrichtung entspricht, wie die Studienbewerber mit Hochschulreife, zus�tzlich eine einschl�gige praktische Vorbildung (Praktikum) erbringen.
Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erf�llen, k�nnen nicht zum Fachhochschulstudium zugelassen werden; Ausnahmeregelungen sind nicht m�glich.
Abzuleistende Praktika
Die Praktikumsregelungen aller Studieng�nge werden derzeit aktualisiert. Bitte den aktuellen Stand beim Praktikantenamt des Fachbereichs erfragen.
3. Zulassung zum Probestudium
Die Immatrikulation setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (der Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlu�pr�fung und dem Abschlu�zeugnis der Berufsschule mu� mindestens 2,5 betragen) und danach die Aus�bung einer mindestens zweij�hrigen beruflichen oder vergleichbaren T�tigkeit voraus.
Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch Meisterpr�fung oder vergleichbare Pr�fung abgeschlossen haben, erhalten mit dieser Qualifikation die fachbezogene Studienberechtigung.
Die berufliche Ausbildung sowie die berufliche oder die dieser gleichgestellten T�tigkeit m�ssen hinreichende inhaltliche Zusammenh�nge mit dem gew�hlten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und F�higkeiten vermitteln, die f�r ein Studium des gew�hlten Studienganges f�rderlich sind.
Vor der Einschreibung zum Probestudium f�hrt der Fachbereich eine umfassende m�ndliche Beratung durch. Die Beratung bezieht sich auf die Anforderungen des Studiums des gew�hlten Studienganges und die beruflichen Zielvorstellungen. Der Fachbereich stellt �ber die Beratung eine Bescheinigung aus, die bei der Einschreibung vorzulegen ist.
Zum Probestudium wird nicht zugelassen, wer f�r den angestrebten Studiengang die Eignungsfeststellung nach dem Probestudium in Rheinland-Pfalz oder eine entsprechende Feststellung oder Hochschulzugangspr�fung in einem anderen Bundesland endg�ltig nicht bestanden hat. In solchen F�llen ist jedoch einmal die Zulassung f�r ein Probestudium f�r einen anderen Studiengang m�glich.
Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausl�ndischen Bildungsnachweisen
Bewerbungsverfahren f�r Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausl�ndischem Bildungsnachweis
Einschreibung von ausl�ndischen Gaststudierenden
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit betr�gt in den Diplom-Studieng�ngen acht Semester und in den Bachelor-Studieng�ngen sechs Semester.
Laufzeit der Semester
Sommersemester
1. M�rz bis 31. August
Wintersemester
1. September bis Ende Februar
Bewerbungsfristen
Im Bachelor-Studiengang Architektur werden Studienplatzbewerber nur im Wintersemester aufgenommen. F�r alle Studieng�nge hat die Vorlage der Anmeldung mit allen Bewerbungsunterlagen
- f�r das Sommersemester bis zum 15. Januar f�r zulassungsbeschr�nkte Studieng�nge (Ausschlu�frist) und bis zum 31. M�rz f�r freie Studieng�nge
- f�r das Wintersemester bis zum 15. Juli f�r zulassungsbeschr�nkte Studieng�nge (Ausschlu�frist) und bis zum 15. Oktober f�r freie Studieng�nge
zu erfolgen.
Anmeldung zum Studium
Bei der Anmeldung sind folgende Bewerbungsunterlagen vorzulegen:
- vollst�ndig ausgef�llter Zulassungsantrag
- Lebenslauf
- das Zeugnis, das zum Studium an der Fachhochschule Koblenz berechtigt (kein Zwischenzeugnis)
- Nachweis �ber praktische Vorbildung
a) Praktikum oder
b) Berufsabschlu� - Bescheinigung der Hochschule(n) �ber gesamte bisherige Studienzeiten.
Anmeldungen mit unvollst�ndigen Bewerbungsunterlagen verz�gern die Bearbeitung und gef�hrden die Ber�cksichtigung des Bewerbers zum Aufnahmetermin. Zeugnisse bitte nicht im Orginal, sondern als beglaubigte Fotokopie vorlegen! Aus Kostengr�nden wird es uns nicht m�glich sein, die eingereichten Bewerbungsunterlagen - bei Nichtber�cksichtigung bei der Studienplatzvergabe - den Bewerbern zur�ckzusenden.