Betriebswirtschaftslehre mit den Vertiefungsrichtungen Gesundheits- und Sozialwirtschaft/ Logistik und E-Business
Vor Aufnahme des Studiums ist in den Vertiefungsrichtungen Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie Logistik und E-Business eine einschlägige praktische Vorbildung (§ 65 Abs. 2 HochSchG) im Umfang von 12 Wochen nachzuweisen. Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit wird angerechnet. Durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung kann das Vorpraktikum ersetzt werden.
Für den Studiengang Gesundheits- und Sozialwirtschaft sind
Für den Studiengang Logistik und E-Business sind
Der Nachweis (Bescheinigung der Praxisstelle im Original) über das Praktikum muss bis zum Ende des 2. Semesters (31. August bzw. 28. Februar) erbracht werden, um an allen Prüfungen teilnehmen zu können.
Für die Zulassung zur regulären Prüfungsphase ist die Nachweiserbringung auch noch bis zum 20. Oktober/20. April des 3. Studiensemesters möglich.
Informationen über das gelenkte Praktikum nach § 65 Abs. 3 (HochSchG) Download
für die Vertiefungsrichtung GuS bei
und für die Vertiefungsrichtung LeB