Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin vorzulegen.
Merkblatt "Nachweis der Prüfungsunfähigkeit"
Bescheinigung zur Vorlage beim Arzt
Hochschule Koblenz Prüfungsamt WiSo Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen Fax: 02642 932 262
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