Die Praxisstelle wird durch die Studierenden wohnortnah gesucht. Ein Wechsel der Praxisstelle ist nur semesterweise möglich. Bei Problemen oder Unstimmigkeiten mit der Praxisstelle steht die Studiengangskordination in beratender Funktion zur Verfügung, es sei denn die kontinuierlich mangelhafte Qualität der Leistungen der Studierenden in der Praxis lassen eine Fortführung des Studiums nicht mehr zu.
Sollten Studierende bis zum Ende des dritten Semesters keine Praxisstelle nachweisen können, ist eine Zwangsexmatrikulation unumgänglich.