Besonderheiten des Studiengangs FAQ

FAQ

Wir nehmen jeweils zum Wintersemester neue Studierende auf. Der Bewerbungszeitraum ist jeweils vom 01.04.bis zum 01.06. eines Jahres.

Den Studierenden werden die Studienmaterialien und die internetgestützte Kommunikation über die Lernplattform OLAT ermöglicht. Für alle Module werden jeweils eigene Kurse (virtuelle Räume) auf der Lernplattform eingerichtet.

Zur Bereitstellung des Online-Studienangebots wird die Lernplattform OLAT des Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz (VCRP) genutzt. Der VCRP ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Universitäten und Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz.

Präsenzphasen gibt es dreimal pro Semester, sie variieren in der Dauer zwischen zwei und fünf Tagen. Die Blöcke finden nicht am Wochenende statt. Es sind maximal 11 Präsenztage pro Semester einzuplanen. Eine Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich.

MAPS ist ein berufsbegleitendes Angebot und wir empfehlen parallel max. eine 75%-Stelle, je nach sonstiger (z.B. familiärer) Belastung. Sie müssen für das Studium ca. 20-25h pro Woche investieren.

Ja. Der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz bietet seit dem WS 07/08 mit dem Master-Studiengang „Master of Arts: Advanced Professional Studies (MAPS)“ einen internetgestützten konsekutiven Fernstudiengang im Umfang von 90 ECTS-Punkten an.

Bei Betrachtung der Bewerberlage in den letzten beiden Jahren wurde deutlich, dass eine Vielzahl der Absolventen/innen von Bachelor-Studiengängen in Sozialer Arbeit über einen Abschluss im Umfang von lediglich 180 ECTS-Punkten verfügt.

Zur Sicherung der Durchlässigkeit zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen werden auch BewerberInnen mit einem Bachelor-Abschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten in das formale Auswahlverfahren aufgenommen, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen.

Um die Lücke von 30 ECTS-Punkten während des MAPS-Studiums zu schließen und den MAPS-Absolventen/innen einen problemlosen Zugang zu Promotionsstudien zu eröffnen, sollen die betroffenen Bewerber/innen eine Bereitschaftserklärung zur Erbringung von zusätzlichen 30 ECTS-Punkten während des Master-Studiengangs der Bewerbung um einen Studienplatz beizufügen.

Für den Erwerb bzw. die Anerkennung von Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten sollen die folgenden Möglichkeiten eröffnet werden:

A) Supervidierte Praxisphasen, vertiefte Praxisevaluation oder die Durchführung eines Feld-Forschungs-Projektes*

B) außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen, entweder Weiterbildungszertifikate oder Abschlüsse mit staatlicher Anerkennung

C) Hochschulleistungen die nicht im konsekutiven BA erbracht wurden, sofern dieses 30 ECTS-Punkte umfassen

Durch das hier beschriebene Vorgehen wird Absatz A 1.3 der  Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 18.09.2008) Rechnung getragen.
 * siehe  Rahmenbedingungen für die Anerkennung einer Theorie-Praxis-Einheit im Umfang von 30 ECTS-Punkten zur Aufnahme in das Zulassungsverfahren des Studiengangs MAPS am FB Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz vom 16.01.2013.

Die fachspezifische Studierfähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers wird mittels eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests ermittelt, bei dem die fachlichen und sozialen Kompetenzen sowie die Einschätzungen über die Anforderungen an das Studium und den zukünftigen Beruf geprüft werden. Er besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Für das Ergebnis werden bis zu 20 Punkte vergeben.

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