Es besteht die Möglichkeit zusätzliche 30 ECTS-Punkte während des Masterstudiums zu erbringen.
Für den Erwerb bzw. die Anerkennung von Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten bestehen die folgenden Möglichkeiten:
A) Supervidierte Praxisphasen, vertiefte Praxisevaluation oder die Durchführung eines Feld-Forschungs-Projektes
B) Außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen, entweder Weiterbildungszertifikate oder Abschlüsse mit staatlicher Anerkennung
C) Hochschulleistungen die nicht im konsekutiven BA erbracht wurden, sofern dieses 30 ECTS-Punkte umfassen
Hinweis: Bitte beachten Sie die Rahmenbedingungen für die Anerkennung einer Theorie-Praxis-Einheit im Umfang von 30 ECTS-Punkten zur Aufnahme in das Zulassungsverfahren des Studiengangs MAPS am FB Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz vom 16.01.2013.
Rahmenbedingungen für die Anerkennung von zusätzlichen 30 ECTS-Punkten