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Wahlen
Bewerber
Als Bewerber kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl von Bewerbern oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist.
Die Aufstellung von Bewerbern ist nicht nur durch Parteien möglich, es können sich ebenso Einzelbewerber und Wählergruppen aufstellen lassen. Diese müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. In bestimmten Fällen sind Unterstützungsunterschriften notwendig.