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Wahlen


Wahlen in Koblenz

Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Dazu ist zunächst die Beantragung eines Wahlscheins erforderlich. Die Mitgabe der Briefwahlunterlagen an Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
 
Das Briefwahlbüro öffnet in der Zeit vom 21. August bis 22. September 2017.
Sollte es bei der Oberbürgermeisterwahl zur Stichwahl kommen, verlängert sich die Öffnung des Briefwahlbüros bis zum 13. Oktober 2017.

Briefwahlbüro StadtBibliothek

Unser Briefwahlbüro öffnet am 21.08.2017 um 10:00 Uhr. Es befindet sich in der StadtBibliothek, Zentralplatz 1, 56068 Koblenz und ist barrierefrei erreichbar.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

StadtBibliothek               Lage im Stadtplan

Hierdurch entfällt das Briefwahlbüro im Bau-Beratungszentrum, Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz.

Briefwahlbüro Ordnungsamt

Das Briefwahlbüro ist beim Ordnungsamt, Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz-Rauental. Die Servicezeiten sind auf die üblichen Öffnungszeiten des Ordnungsamtes beschränkt. Es ist ebenfalls barrierefrei erreichbar.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Am Freitag, den 22.09.2017 sind wir von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie da.

Ordnungsamt               Lage im Stadtplan
Die Briefwahlunterlagen können auch über das Internet beantragt werden:

Bürgerservice A - Z

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L  M  N  O  P  R  S  T  U  V 
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