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Wahlen
Stichwahl
Erreicht bei einer Oberbürgermeister- oder Ortsvorsteherwahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet innerhalb von 21 Tagen ein erneuter Wahlgang zwischen den 2 Berwerbern, die die meisten Stimmen erhalten haben, statt. Diese erneute Wahl nennt man Stichwahl.