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Wahlen
Bundestagswahl
Parteien, die nicht in einem Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens 5 Abgeordneten vertreten waren, benötigen für:
Kreiswahlvorschläge:
Es sind mindestens 200 Unterschriften aus dem Wahlkreis erforderlich.
Landeslisten:
Es sind mindestens 1 vom Tausend Unterschriften der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2000 Unterschriften erforderlich.
Unterstützt jemand mehrere Wahlvorschläge, so verlieren alle Unterstützungsunterschriften ihre Gültigkeit.