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Wahlen
Verlust des Wahlrechts
Als Verlust des Wahlrechts bezeichnet man sowohl den Ausschluss vom aktiven als auch vom passiven Wahlrecht.
Unter aktivem Wahlrecht versteht man die Fähigkeit wählen zu können, also die Wahlberechtigung. Eine Person verliert ihre Wahlberechtigung, wenn
diese infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
für diese zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,
diese sich auf Grund einer Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Als Auschluss vom passiven Wahlrecht bezeichnet man den Verlust der Wählbarkeit.