- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Bürgerservice/ Dienstleistungen
- Bürgersprechstunde
- Integration, Aufenthalt, Zuwanderung
- Oberbürgermeister
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Ortsrecht
- Pressedatenbank
- Rat, Ausschüsse & Gremien
- Stadtteile
- Stadtverwaltung
- Statistische Informationen
- Wahlen
- Weitere Behörden/Institutionen
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Tourismus
Wahlen
Bundestagswahl
Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar ist, wer
vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutscher im Sinne des Grundgesetztes ist und diese Rechtstellung durch Ausschlagung der Deutschen Staatsangehörigkeit erlangt hat.