Sie sind hier: Verwaltung & Politik

Wahlen


Wahlen in Koblenz

Bundestagswahl

Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Nicht wählbar ist, wer

vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutscher im Sinne des Grundgesetztes ist und diese Rechtstellung durch Ausschlagung der Deutschen Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Bürgerservice A - Z

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K 
L  M  N  O  P  R  S  T  U  V 
W  X  Y  Z 

Willkommen

Flüchtlinge in Koblenz

Sparvorschläge & Ideen

Mein Vorschlag lautet...
koblenz-spart.de
weiter

Bürgeramt

Häufig gesucht

Städtische Pressemeldungen

Öffentliche Ausschreibungen

Formulare

Telefonservice

Telefonservice (Zentrale)
0261 129-0
aus Koblenz: 115
Bürgeramt
0261 129-7000

115

Logo 115

Entwicklungspolitik in RLP

Link: www.einewelt.rlp.de

Einkommens-/Verbrauchsstichprobe

Logo Einkommens- und Verbrauchsstichprobe: Wo bleibt mein Geld?