- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Bürgerservice/ Dienstleistungen
- Bürgersprechstunde
- Integration, Aufenthalt, Zuwanderung
- Oberbürgermeister
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Ortsrecht
- Pressedatenbank
- Rat, Ausschüsse & Gremien
- Stadtteile
- Stadtverwaltung
- Statistische Informationen
- Wahlen
- Weitere Behörden/Institutionen
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Tourismus
Wahlen
Landtagswahl
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar ist, wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern nicht besitzt.