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Wahlen
Wahlausschuss
Zu jeder Wahl erfolgt die Bildung eines Wahlausschusses. Dieser setzt sich aus 4 oder 6 Beisitzern, einem Schriftführer und dem Vorsitzenden zusammen. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister. Es sei denn, er steht selbst zur Wahl. In diesen Fällen führt den Vorsitz der Bürgermeister.
Aufgabe des Wahlausschusses ist die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge, die Feststellung des amtlichen Endergebnisses und die evtl. notwendig werdende Festsetzung eines Wahltermins für eine Stichwahl.
Alle Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.