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Wahlen


Wahlen in Koblenz

Bundestagswahl

Wahlberechtigt sind:

alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Tag der Stimmabgabe

das 18. Lebensjahr vollendet haben,

seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben und

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag

als Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst auf Anordnung ihres Dienstherrn außerhalb von Deutschland leben, sowie die Angehörigen ihres Hausstandes,

in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung hatten,

in anderen Gebieten außerhalb von Deutschland leben, sofern sie vor ihrem Umzug mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung gehabt haben und seit dem Fortzug nicht mehr als 25 Jahre verstrichen sind. Entsprechendes gilt für Seeleute auf Schiffen, die nicht die Bundesflagge führen, sowie die Angehörigen ihres Hausstandes.

Die unter den Ziffern 2 und 3 aufgeführten Personen werden nur auf Antrag bei der Gemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen, in der sie vor dem Fortzug gemeldet waren.

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