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Wahlen
Europawahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in den übrigen europäischen Mitgliedstaaten eine Wohnung haben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen europäischen Mitgliedstaaten (Unionsbürger), die
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen europäischen Mitgliedstaat eine Wohnung haben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.