- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Bürgerservice/ Dienstleistungen
- Bürgersprechstunde
- Integration, Aufenthalt, Zuwanderung
- Oberbürgermeister
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Ortsrecht
- Pressedatenbank
- Rat, Ausschüsse & Gremien
- Stadtteile
- Stadtverwaltung
- Statistische Informationen
- Wahlen
- Weitere Behörden/Institutionen
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Tourismus
Wahlen
Landtagswahl
Wahlberechtigt sind:
alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Tag der Stimmabgabe
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 3 Monaten in Rheinland-Pfalz ihre Hauptwohnung haben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.