Richtlinie zur neuen Verwaltungsvorschrift (VV)
Ab 2015 wird die Landesförderung öffentlicher Bibliotheken auf Projektförderung umgestellt und es gelten die in der neuen VV genannten Mindestkriterien. Nur für den Lesesommer Rheinland-Pfalz gelten weiterhin die bisherigen Förderkriterien. Für die praktische Umsetzung der Landesförderung ab 2015 wurde eine Richtlinie zur VV erstellt, die u.a. über folgende Punkte informiert:
- Antragstellung und Antragsverfahren
- Ermittlung der Zuwendungshöhe
- Bewilligung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis
- Prioritäten der Landesförderung
- Förderprojekte inkl. der dafür geltenden Förderkriterien
Außerdem enthält die Richtlinie Muster von Anträgen, Formularen für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis, die bis Ende des Jahres noch aktualisiert und rechtzeitig für die Landesförderung 2015 als Download-Formulare zum Ausfüllen bereitgestellt werden. Den ausführlichen Text der Richtlinie zur VV finden sie hier (pdf-Datei, 5 MB).
Förderung
Zum Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken stehen den Büchereistellen im LBZ in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden kann zurzeit:
- der Aufbau von Buch- und Medienbeständen
- die EDV- und Internet-Ausstattung
- der Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung (Pilotprojekte)
- Teilnahme am LESESOMMER Rheinland-Pfalz
Zu den jeweils gültigen Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne. Zuständig für das nördliche Rheinland-Pfalz ist die Büchereistelle Koblenz, für das südliche Rheinland-Pfalz die Büchereistelle Neustadt.
Förderung von Pilotprojekten
Zur Verbesserung der Bibliotheksstruktur in Rheinland-Pfalz fördert das Land die Errichtung neuer oder die grundlegende Neuorganisation bestehender Bibliotheken. Dieses bundesweit einmalige Förderprogramm, Pilotprojektförderprogramm genannt, ist für den Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung gedacht. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz vom 09.12.2011 zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz gelten für Pilotprojekte folgende Förderkriterien:
- Aufbau eines Buch und Medienbestandes von mindestens 10.000 Medieneinheiten
- Geeignete Lage der Bibliothek im Ortszentrum, ausreichende Raumgröße, fachgerechte Mobiliarausstattung
- Hauptamtlich-fachliche Leitung durch eine Diplom-Bibliothekarin oder einen Diplom-Bibliothekar
- Öffnungsstunden: mind. 20 Stunden pro Woche
- Ausreichender Erwerbungsetat zur Aktualisierung des vorhandenen Buch- und Medienbestandes, auch nach Auslaufen der Pilotprojektförderung
Bibliotheksträger, die ihre Bibliothek zu einer Bibliothek der Grundversorgung ausbauen wollen, können im Rahmen der Pilotprojektförderung über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren mit Sondermitteln gefördert werden. Je nach Ausstattung der Bibliothek können in dieser Zeit Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 bis 100.000 Euro bereitgestellt werden - bei mindestens gleicher Eigenleistung vonseiten des Bibliotheksträgers
Förderfähig sind anteilig Bücher und Medien, Mobiliarausstattung, EDV-Technik und Bibliothekssoftware sowie Personalkosten.