Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an

Information zu Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten sowie zu Maßnahmen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ sorgt ein spezielles Acht-Millionen-Euro-Programm dafür, landesweit Maßnahmen zu fördern, um allen Kindern eine optimale Vorbereitung auf die Schule und bei Bedarf eine intensive Sprachförderung vor allem im letzten Kindergartenjahr zu ermöglichen. Ein wesentliches Ziel des Landesgesetzes zum Ausbau der frühen Förderung, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, ist der umfassende quantitative und qualitative Ausbau von zusätzlichen Angeboten zur Sprachförderung für Kinder primär im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung.

In einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, die zum 2. Januar 2008 in neuer Fassung in Kraft getreten ist, werden Art und Umfang der Förderung geregelt. Auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift sind Budgets für die einzelnen Jugendamtsbezirke in Rheinland-Pfalz festgesetzt worden. Diese Budgets sind Planungsgrundlage für die Jugendämter bei der Entwicklung ihrer Gesamtplanung für besondere Angebote zur Sprachförderung und zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule nach § 9 a Kindertagesstättengesetz.

Die Träger von Kindertagesstätten können beim zuständigen Jugendamt, dem pädagogischen Bedarf entsprechend, zwei unterschiedliche Sprachfördermaßnahmen beantragen:

  • Eine Basisförderung, bei der pro Gruppe mit mindestens 5 Kindern 2000 Euro für 100 Zeitstunden Sprachförderung und ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 50 Euro gewährt werden.
  • Eine Intensivförderung, bei der pro Gruppe mit mindestens 4 und höchstens 6 Kindern 4000 Euro für 200 Zeitstunden und ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 50 Euro gewährt werden.

Ziel dieser Fördermaßnahmen ist es, dass alle Kinder bis zum Eintritt in die Schule aktiv und passiv an einem Gespräch auf Deutsch teilnehmen und zum Beispiel einer Erzählung oder einer vorgelesenen Geschichte auf Deutsch folgen könnten, wie dies in den seit 2004 geltenden Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten vorgegeben ist. Um wirklich allen Kindern gerecht zu werden – zum Beispiel auch denjenigen, die nicht in Deutschland aufgewachsen seien – werden die beiden unterschiedlichen Module angeboten, um eine individuelle und am jeweiligen Kenntnisstand der Kinder orientierte Förderung zu gewährleisten.

Um alle Kinder erreichen und fördern zu können, wird der Anmeldetermin für die Grundschule vom Dezember auf einen Zeitpunkt unmittelbar nach Schulbeginn des laufenden Schuljahrs vorgezogen. Erstmals galt dies im Herbst 2006 für das Schuljahr 2007/2008. Beim Anmeldegespräch wird ein besonderes Augenmerk auf die Einschätzung des Sprachvermögens der künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler gerichtet, die nicht die Kindertagesstätte besuchen. Zeigt sich bei diesen Kindern, dass Sprachförderbedarf besteht, so wird die Schule den Eltern den Besuch des Kindergartens mit den entsprechenden Angeboten zur Sprachförderung empfehlen. Sollten sich trotz einer intensiven Beratung die Eltern nicht für den Besuch des Kindergartens entscheiden können, kann eine verbindliche Teilnahme an einem Sprachförderkurs ausgesprochen werden. Hierfür halten die Kindertagesstätten entsprechende Plätze in den Sprachfördermaßnahmen frei.

Darüber hinaus werden Maßnahmen der Träger von Kindertagesstätten und örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule gefördert, wenn das Jugendamt sie im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Erfüllung des grundlegenden Förderzwecks für geeignet hält. Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen sowie für Projekte zur Gestaltung des Übergangs von Kindertagesstätte zur Grundschule. Die Interessen von Kindern und Eltern sind zu berücksichtigen. Bei den Übergangsmaßnahmen werden damit Gestaltungsspiel-räume eröffnet, die eigene konzeptionelle Akzentsetzungen ermöglichen, z. B. dass trägerübergreifende Angebote zur Verbesserung der Kooperation der Fachkräfte an Kindertagesstätte und Grundschule durchgeführt oder Projekte mit Kindern und den beteiligten Institutionen gefördert werden. Auch die Frage des Mitteleinsatzes (Sach- oder Honorarkosten) unterliegt entsprechend der konzeptionellen Entscheidung des Jugendamtes.

Das Antragsformular, mit dem seitens der Träger von Kindertagesstätten eine Förderung sowohl von Sprachfördermaßnahmen als auch von Maßnahmen zur Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule beim zuständigen Jugendamt beantragt werden kann, ist direkt beim zuständigen Jugendamt anzufordern.

Verwaltungsvorschrift
Übersicht Budgetzuweisung „Landesprogramm Sprachförderung“