BarrierefreiheitNach der "Barrierefreien Informationstechnik Verordnung - BITV" vom 17.7.2002 sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen gefordert, das vorgehaltene Internetangebot barrierefrei zu gestalten. Die Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim hat mit diesem Internetangebot eine Barrierereduzierung realisiert, wobei mit Weiterentwicklung der Seiten dieser Ansatz der Barrierefreiheit In Zusammenarbeit mit unseren Partnern Innowis und Chamaeleon AG weiter Priorität genießt. Durch die nahezu barrierefreie Gestaltung unserer Internetseiten ist es sehbehinderten und blinden Menschen möglich, mit entsprechenden Vorlesegeräten alle unsere Informationen abrufen zu können. Hinweise: Hilfreiche Tools zum Download beim Betrachten von Internetseiten: Mit dem kostenlosen Tool "Logox WebSpeech Reader" können Sie, sich bestimmte Inhalte oder komplette Internet-Seiten vorlesen lassen. "ZoomIt" vergrößert Teile des Bildschirms. Mit der Freeware markiert man außerdem mit einem virtuellen Stift bestimmte Ausschnitte auf dem Monitor farbig. (Dieser Servicehinweis beinhaltet keine Gewähr für Softwarefunktion oder Haftung der Verbandsgemeinde Meisenheim für externe Softwareangebote ! ) | Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
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