BrennholzBrennholz aus den Forstrevier Meisenheim
Um eine kontinuierliche Belieferung der Bevölkerung mit Brennholz zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Bedarfsmeldung erforderlich. Die Bestellung von Brennholz ist ausschließlich über folgendes Formular>> bestellbar.
Melden Sie Ihren Brennholzbedarf bitte unbedingt bis zum 31. Oktober 2018; spätere Anfragen können aus organisatorischen Gründen in der Regel nicht mehr angenommen werden.
Brennholzkunden, die aus den Gemeindewäldern Abtweiler, Lettweiler, Löllbach und Schweinschied Holz beziehen möchten, erhalten hierzu Informationen von der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Eine Bestellung des Brennholzbedarfs- in gewohnter Weise über das Forstamt Bad Sobernheim- ist für Brennholzkunden, die aus o.a. Gemeindewäldern Holz beziehen möchten, nicht mehr möglich. Auch die Vergabe des Brennholzes wird dort künftig nicht mehr durch das Forstamt Bad Sobernheim erfolgen.
Die Abgabe der Brennholz-Lose bzw. der Brennholz-Polter (örtl. Einweisung im Wald) wird zu bestimmten Terminen stattfinden. Diese „Brennholz-Termine“ werden rechtzeitig vorab im Mitteilungsblatt bekannt gemacht oder den Kunden, die bestellt haben, per Email mitgeteilt.
Wichtig ist, dass an diesen „Brennholz-Terminen“ ausschließlich die Personen Holz zugeteilt bekommen, welche sich per „Brennholz- Bestellschein“ vorab gemeldet haben. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, ist eine Kontingentierung der Menge möglich. Bitte beachten Sie auch, dass nicht immer ausreichend Holz bzw. die gewünschte Sorte in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnort zur Verfügung steht und deshalb ggf. nur in weiterer Entfernung angeboten werden kann.
Es darf nur der im Wald Brennholz aufarbeiten, der eine vollständige “Persönliche Schutzausrüstung“ bei der Arbeit trägt (Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz) und einen Motorsägen-Lehrgang besucht hat. Teilnahmebescheinigungen von Kettensägenlehrgängen der Feuerwehr werden als Sachkundenachweis anerkannt. Die Bescheinigung reichen Sie bitte gleichzeitig mit Ihrer Brennholzbestellung ein, sofern dies in den Vorjahren noch nicht geschehen ist.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen biologisch schnell abbaubare Kettenöle und Sonderkraftstoffe verwendet werden.
Die angebotenen Brennholz-Sorten sind im Bestellschein angegeben. Die Richtpreise können variieren je nach Qualität des Holzes und der Lage (eben, Hanglage, Entfernung zum Weg etc.).
Wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Absendung Ihrer Bestellung eine Rückmeldung erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Holzbestellung in der kommenden Einschlagssaison berücksichtigt wird.
Die Holzpreise im Gemeindewald werden durch den jeweiligen Ortsgemeinderat festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Netzseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz.
| Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
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