Urkundenanforderungen -online-Ab sofort können Sie Personenstandsurkunde(n) wie Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschafturkunde, Sterbeurkunde, oder auch entsprechende beglaubigte Ablichtungen oder Ausdrucke aus den jeweiligen Personenstandsregistern, beim Standesamt Meisenheim online anfordern. Grundlage aller Urkunden ist das Personenstandsregister. Dieses wird am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z. B. beim Standesamt des Geburtsortes. Beurkundung Personenstandswesen ohne neuen Personalausweis (anonym) - gebührenpflichtig>> Beurkundung Personenstandswesen mit neuem Personalausweis – gebührenpflichtig>> Alle Urkunden und beglaubigte Abschriften/Ausdrucke kosten 11,00 EUR, jede weitere Ausfertigung kostet 5,50 EUR. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Gebühren für die Urkunden im Voraus (nach Anforderung) zu überweisen sind. Eine Barzahlung bei Abholung ist natürlich auch möglich. Bei Vorkasse bitten wir die Gebühren auf das Konto der Verbandsgemeindekasse 7001498, BLZ 56050180, Sparkasse Rhein-Nahe, IBAN: DE53 5605 0180 0007 0014 98, BIC(SWIFT): MALADE51KRE unter Angabe des Verwendungszwecks: 16/12231.431900 und Name der beurkundeten Person, zu überweisen. Ein Versand der Urkunden per Nachnahme wird nicht vorgenommen. | Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
Anforderung Mobiles Bürgerbüro Öffnungszeiten Montag - Dienstag: Unser Online-Bürgerbüro ist rund um die Uhr geöffnet! |