Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2013 den endgültigen Flächennutzungplan -Teilplan Windenergie- beschlossen.
In der Zeit vom 26.03.2013 bis 04.06.2013 lag der Flächennutzungplan -Teilplan Windenergie- den Ortsgemeinden und der Stadt Meisenheim zur Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung vor.
Nachdem die erforderliche Mehrheit der Zustimmungen vorlag, wurde der Flächennutzungplan -Teilplan Windenergie- der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 02.07.2013 wurde die Genehmigung erteilt.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Meisenheim am 11.07.2013 wurde der Flächennutzungsplan -Teilplan Windenergie- rechtskräftig.
Den Flächenntzungsplan -Teilplan Windenergie- mit der Begründung und allen weiteren Bestandteilen können Sie nachfolgend einsehen:
Flächennutzungsplan -Teilplan Windenergie- Begründung gem. Feststellungs-beschluss>>
Genehmigungsvermerk>>
Umweltbericht>>
Zielabweichungsverfahren Bescheid SGD Nord>>
Öffentliche Bekanntmachung>>
Die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung gehört angesichts der klimaschädlichen Auswirkungen der fossilen Brennstpoffe (deren hinreichende dauerhafte Verfügbarkeit zu vertretbaren Kosten zudem ugesichert sind) zu einem der wichtigsten bundespolitischen Ziele.
Auch das Land Rheinland-Pfalz hat das energiepolitische Ziel ausgegeben, wonach mindestens 30 % des Gesamtstromverbrauchs bis zum Jahr 2020 und 100 % bis 2030 aus erneubaren Energien stammen soll.
Nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz können nur über drei Strategien erreicht werden:
Neben der Ausschöpfung der immer noch riesigen Einsparpotenziale und der Optimierung der Energieeffizienz durch den Einsatz moderner Technologien und verbesserter Ausnutzung von erschlossenen Energiequellen kommt dem gezielten Ausbau der erneuerbaren Energien eine sehr hohe Bedeutung zu.
Erneuerbare Energiequellen (Wasser, Sonne, Wind, Biomasse, Erdwärme) sind nachhaltig, stehen nahezu unbegrenzt zur Verfügung, und sind klimaneutral oder zumindest deutlich weniger klimaschädlich zu erschließen. Letztlich dienen sie auch dazu, die politischen Abhängigkeiten und Unwägbarkeiten beim Import von Energie zu reduzieren und den CO²-Ausstoß zu mindern.
Der Nutzung der Windenergie kommt in diesem Zusammenhang wegen der vergleichweise hohen Energieeffizienz eine besondere Bedeutung zu.
Aufgrund der natürlichen Standortbedingungen weisen mehrere Teilbereiche der Verbandsgemeinde Meisenheim ein relativ hohes Potenzial für die effiziente Nutzung der Windenergie auf. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde sind bereits drei Sonderbauflächen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen, auf denen bisher insgesamt 9 Windenergieanlagen (WEA) errichtet wirden.
Um im öffentlichen Interesse des Klima- und Umweltschutzes einen Beitrag zur Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien zu leisten und angesichts der gegebenen Potenziale ihren Teil zur Erreichung der bundes- und landespolitischen Ziele zu leisten, will die Verbandsgemeinde weitere geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie auf ihrem Gebiet zur Verfügung stellen.
Ziel der am 28.05.2009 sowie am 25.11 2010 vom Rat der Verbandsgemeinde Meisenheim beschlossenen thematischen FNP-Fortschreibung "Windkraft" (Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2b BauGB) ist die Ausweisung von Sondergebieten für die Nutzung der Windenergie im Verbandsgemeindegebiet.
Damit sollen die Entwicklung der Windenergienutzung gesteuert und geeignete Flächen planungsrechtlich gesichert werden.