Denkmalschutz

Das Ortsbild von Meisenheim ist durch zahlreichen kulturgeschichtlichen Sehens-würdigkeiten geprägt. Es wird von u.a. von historischen Denkmälern bestimmt.   

Innerhalb der Verbandsgemeinde Meisenheim sind z.Z.288 Gebäude und Bauwerke als Kulturdenkmal anerkannt. Davon befinden sich allein 179 in Meisenheim.

Denkmäler unterstehen dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz von Rheinland-Pfalz. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach beseitigt, verändert oder von ihrem Standort entfernt werden.

Ziel der Denkmalpflege ist es möglichst viel der originalen Substanz zu erhalten. Bei Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten empfiehlt es sich daher die Generaldirektion "Kulturelles Erbe Rheinland Pfalz" bereits in die Vorplanung mit einzubeziehen und so die kostenlose fachliche Beratung und Koordinierung für eine denkmalgerechte Sanierung zu nutzen.

>> Verzeichnis der Kulturdenkmäler
>> Plan Denkmalzone Meisenheim

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim


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55590 Meisenheim

Tel: (06753) 121-0
Fax: (06753) 121-17

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(06753) 121-220

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(06753) 94242

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