Stadtsanierung ab 2015

Mit dem Bund Länder Programm „Historische Stadtbereiche – städtebaulicher Denkmalschutz“ eröffneten sich für die Stadt Meisenheim im Jahre 2015 neue Perspektiven, die weitere Entwicklung des Stadtkerns ganzheitlich im Sinne eines integrierten Innenstadtentwicklungskonzeptes in Angriff zu nehmen und die bisherigen erfolgreichen Anstrengungen der Stadtsanierung weiterzuführen.
Mit dem Förderprogramm sollen städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in inner-städtischen Gebieten unterstützt werden, um insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Substanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind für private und öffentliche Investitionen zur Aufwertung des Stadtkernes bestimmt. Idealerweise ergänzen sich privates und öffentliches Engagement bei der weiteren Entwicklung zu einem attraktiven historischen Standort für Wohnen, Arbeiten und Handel.
Voraussetzung einer Förderung ist ein durch Stadtratsbeschluss festgelegtes Erhaltungs- oder förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet.
In diesem können Einzelmaßnahmen gefördert werden, die den Entwicklungszielen entsprechen. Dazu gehören Entwicklungskonzepte, Untersuchungen, Planungen, Beratungsleistungen, Ordnungsmaßnahmen, Grunderwerb, Erschließungsmaßnahmen, Baumaßnahmen (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen), Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Abschlussmaßnahmen.

Im historischen Stadtkern von Meisenheim soll in einem abzugrenzenden Fördergebiet der öffentliche Raum nachhaltig funktional und gestalterisch aufgewertet werden. Private Investitionen die zur strukturellen Stärkung der Innenstadt von Meisenheim als Wohn- Geschäfts- und Bildungszentrum beitragen und die mittelzentrale Funktion stärken, sollen angestoßen werden.
Mit Verbesserung der Voraussetzungen für Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote soll das örtliche Arbeitsplatzangebot erweitert, bzw. gesichert werden. Ebenso soll im Innenstadtbereich der Wohnwert erhöht werden.
Durch die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen lösen die öffentlichen Fördermittel in der Regel ein Vielfaches an Investitionen im Sanierungsgebiet aus. Die im öffentlichen Interesse liegende, geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne des Programms „Historische Stadtbereiche – städtebaulicher Denkmalschutz“ soll somit vorangetrieben werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Beseitigung der vorhandenen substanziellen und funktionalen Mängel nur durch erhebliche öffentliche und private Anstrengungen sowohl in baulich-technischer als auch in planerisch-bodenordnender Hinsicht zu bewältigen ist.
Der Aufstellung des Intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Innenstadtbereich von Meisenheim liegt daher die methodische Vorgehensweise zum Ablauf einer städtebaulichen Sanierung, beginnend mit den Vorbereitenden Untersuchungen über die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes / Städtebaulichen Rahmenplanes mit dem Vorschlag zur Abgrenzung eines Stadterneuerungsgebietes als Sanierungs- bzw. Fördergebiet zugrunde.

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