Unterstützung durch den einheitlichen Ansprechpartner (EAP)
Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde in Rheinland-Pfalz der sg. „Einheitliche Ansprechpartner“ (EAP) bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) und Süd (Neustadt an der Weinstraße) als Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer aus der Dienstleistungsbranche eingerichtet.
Unter „Dienstleistung“ versteht die EU-Dienstleistungsrichtlinie in diesem Zusammenhang alle Tätigkeiten, die nicht mit Produktion zusammenhängen und selbstständig gegen Entgelt erbracht werden, unabhängig von Branchen und gängigen Wirtschaftseinteilungen.
Folgende Aufgaben übernimmt der EAP:
- Er stellt allgemeine Grundinformationen zur Verfügung
- Er berät und kümmert sich aktiv darum, dass die Unternehmen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zügig und ohne bürokratischen Aufwand erlangen
- Er koordiniert als Kontaktstelle zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und den zuständigen Behörden die Verfahren und überwacht die Fristeneinhaltung
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Die Entscheidung, die Unterstützung des EAP in Anspruch zu nehmen, bleibt jedem selbst überlassen. Ein direkter Kontakt zur zuständigen behördlichen Stelle ist nach wie vor möglich. Auch ein Wechsel vom EAP zur Behörde und umgekehrt im Verfahren ist jederzeit praktikabel. In jedem Fall ist die Unterstützung des EAP für die Unternehmen kostenlos.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners.