Allgemeine Beschreibung
Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihre Meldeverhältnisse benötigen, dann stellen wir Ihnen diese gerne aus.
vorzulegende Unterlagen
• gültiges Ausweisdokument
Gebühren
• 6,00 €
Wird die Meldebescheinigung für soziale Zwecke benötigt, wird diese gebührenfrei ausgestellt. Die Vorlage eines Nachweises ist erforderlich.
Rechtsgrundlage und Inhalt der Meldebescheinigung
Auszug Bundesmeldegesetz
§ 18 Meldebescheinigung
(1) Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname, Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
(2) Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
2. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
3. frühere Anschriften,
4. Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
5. Familienstand.
Den vollständigen Text können Sie unter folgendem Link einsehen
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html