Konzeption der Kinder- und Jugendförderung für die Stadt Neuwied
(verabschiedet im Stadtrat am 27.05.2008)
Leitziele:
SOZIALRAUMORIENTIERUNG PRÄVENTION INTEGRATION
Neuwied ist eine Stadt mit einer Tradition der Toleranz und Offenheit gegenüber anderen Kulturen und Religionen, die das Stadtbild und die Bevölkerungsstruktur mit prägen. Sie ist gegliedert in Stadtteile, die über eigenständige Ortskerne und gewachsene kulturelle Eigenheiten verfügen.
Das Konzept der Kinder- und Jugendförderung greift diese Struktur und kulturelle Tradition durch eine breite, sowohl stadtteilbezogene als auch zentrale Angebotspalette auf.
Begriff der Kinder- und Jugendförderung:
Die Kinder- und Jugendförderung in Neuwied richtet sich generell an alle jungen Menschen dieser Stadt. Der Auftrag ergibt sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), vor allem aus
§ 11 Jugendarbeit,
§ 12 Förderung der Jugendverbände und
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.
Im § 1 des Gesetzes ist das grundlegende Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe und damit auch der Kinder- und Jugendförderung formuliert. Ziel ist es, das Recht auf Erziehung zu gewährleisten und die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.
Inhalte der Konzeption (bitte anklicken)
A) Kinder- und Jugendförderung in den Stadtteilbereichen
B) Kinder- und Jugendförderung für die Gesamtstadt
- Kinder- und Jugendschutz
- Gleichstellung
- Partizipation
- Integration
- Spielraumplanung
- Ausbildung von Ehrenamtlichen und Multiplikatoren
- Stadtranderholung und Ferienfreizeiten
- Jugendkulturarbeit
C) Jugendzentrum (vorher Jugendtreff)