Baulasten
Baulasten können dabei helfen, Hindernisse bei einer Baugenehmigung zu beseitigen. So können Zufahrten über Privatgrundstücke, zu geringe Grenzabstände oder PKW-Stellplätze durch eine Baulast gesichert werden. Der jeweilige Grundstückseigentümer, der eine Baulast eintragen lässt, verpflichtet sich dabei etwas zu tun oder zu dulden, damit eine Baugenehmigung auf einem Nachbargrundstück erteilt werden kann. Allerdings ist, wie schon dem Begriff „Baulast“ zu entnehmen ist, dies mit Einschränkungen verbunden.
Ob Baulasten notwendig sind weiß in der Regel Ihr Architekt, spätestens jedoch bei der Prüfung Ihres Bauantrags würden Sie ein entsprechendes Anforderungsschreiben von uns erhalten.
Für die Eintragung einer Baulast werden folgende Unterlagen benötigt:
a) Belastung eines ganzen Grundstücks:
1.) beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück (nicht älter als 4 Wochen)
2.) aktueller katasteramtlicher Lageplan
b) Belastung einer Teilfläche eines Grundstücks:
1.) beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück (nicht älter als 4 Wochen)
2.) vier katasteramtliche Lagepläne. In den Lageplänen ist die zu belastende Teilfläche (z.B. Abstandsfläche, Geh-, Fahr und Leitungsrecht, Stellplätze) in grün einzutragen und zu vermaßen.
Hier noch einige Hinweise:
Das Baulastenverzeichnis wird in der Bauordnungsabteilung geführt, hier wird die Eintragung vorbereitet und der „Baulastgeber“ wird dann gebeten die notwendige Unterschrift zu leisten,
dabei ist ein gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Bei Unterzeichnung durch einen Firmenvertreter ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug vorzulegen aus dem die Unterschriftsbevollmächtigung hervorgeht.
Kann die Unterschrift nicht bei der hiesigen Bauaufsichtsbehörde geleistet werden, kann diese nur vor einem Notar oder vor einer anderen Behörde, die zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigt ist, geleistet werden.
Ihre Ansprechpartnerin (nur für Grundstücke im Stadtgebiet Neuwied): Beate Uhlmann-Fischer (Montag bis Donnerstag, vormittags)
Tel.: 02631/802-632, Zimmer 158